A.G.B.'s
1. Verkaufs-, Liefer- und
Mietbedingungen:
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Verkäufe, Lieferungen
und Vermietungen soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, soweit wir diesen zustimmen.
2. Angebote:
Unsere Angebote sind stets frei bleibend. Sie werden erst nach
unserer endgültigen Auftragsbestätigung verbindlich.
3. Zahlungen:
Alle Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen netto zahlbar, sofern
nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart wurden. Bei
verspäteter Zahlung wird der allfällig gewährte Rabatt nachbelastet.
Erfolgt die gesamte Zahlung nicht bis spätestens zum Verfalltag, so
schuldet der Käufer Verzugszinsen von 8% p.a. - sämtliche anfallenden
Mahn- und Inkassospesen gehen zu Lasten des Käufers. - Miete:
Abholgeräte sind bar bei Rückgabe der Mietgegenstände zu bezahlen,
sofern nicht anders geregelt.
4. Eigentumsvorbehalt:
Die Mietgeräte mit allem Zubehör bleiben Eigentum von ONEMEDIA.
Der Mieter übernimmt die Haftung für die Mietgeräte vom Zeitpunkt der
Übernahme bis zum Zeitpunkt der Rückgabe. Er haftet in vollem Umfang für
jegliche Schäden an den Mietobjekten, entstehend durch Transport,
Witterung, Nichteinhaltung der Netznormen, unsachgemässe Bedienung,
Diebstahl, Verschmutzung, Schäden durch Drittpersonen usw. Nicht
retourniertes Material wird zum Wiederbeschaffungspreis, bzw.
Wiederherstellungspreis sofort zur Barzahlung fällig.
5. Reklamationen:
Bei Abholanlagen bestätigt der Kunde mit seiner Unterschrift das
Material in einwandfreiem Zustand erhalten zu haben, und über die
Bedienung und Installation in Kenntnis gesetzt worden zu sein.
6. Annullation:
Annulliert der Mieter bestellte Geräte oder Anlagen betragen die
Annullationskosten; 10 Tage vor Mietbeginn: 50% der Auftragssumme; für
jeden weiteren Tag später: 5% zusätzlich.
7. Versicherung:
Das Versichern der Mietgeräte samt Zubehör ist Sache des Mieters.
Auf ausdrücklichen Wunsch schliessen wir eine Versicherung zulasten des
Mieters ab. Diese Versicherung deckt Verlust und Beschädigungen der
Mietobjekte gegen die Risiken Feuer, Wasser und Einbruchdiebstahl, sowie
Transportschäden. Auf Wunsch können die Versicherungsbedingungen
eingesehen werden.
8. Bewilligung:
Sämtliche Bewilligungen für das Benützen unserer Geräte sind Sache
des Mieters.
9. Werbung:
Der Vermieter behält sich das Recht vor, an den Mietgegenständen
Werbung in angemessener Grösse anzubringen. Die Firmenlogos und
Schriftzüge dürfen durch den Mieter weder entfernt noch überklebt
werden.
10. Sicherheitsvorschriften:
Der Vermieter lehnt bei Personen- bzw. Sachschäden jegliche Haftung
ab. Im übrigen verpflichtet sich der Mieter, die Objekte in einem
geschlossenen Fahrzeug zu transportieren.
11. Schuldanerkennung:
Der Mieter haftet persönlich für sämtliche Verpflichtungen, die aus
diesem Mietvertrag entstehen, namentlich für den vereinbarten Mietpreis
sowie alle aus diesem Mietvertrag entstehenden Kosten. Der Mieter
anerkennt diese Schuld mit der Unterzeichnung des Mietvertrages im Sinne
von SchKG Art. 82.
12. Gerichtstand:
Sämtliche Geschäftsbeziehungen unterstehen dem schweizerischen
Recht. Ausschliesslicher Gerichtstand für beide Parteien ist Baden.
ONEMEDIA im Mai 2002 |